Inklusio  Bergkamen
Dienstleistung für Schulbegleitung- KiTa-Begleitungsmaßnahmen sowie Freizeitbegleitung im Rahmen der Integration und Inklusion (gem. SGB)

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Infos:

Die Antragstellung allgemein:

Die Eltern bzw.die Erziehungsberechtigten eines Kindes, welches eine Behinderung hat oder welches von einer Behinderung bedroht ist, können zu jedem Zeitpunkt einen Antrag zur Kindergarten-, Schul- oder Freizeitbegleitung stellen. Dieser Antrag auf Kostenübernahme wird beim Sozialträger oder dem örtlichem Jugendamt gestellt.
Im Normalfall fordert der entsprechende Kostenträger ein Gutachten (z.B. der Schule bzw. des amtsärztlichen Dienstes) an.

Dem Antrag können bereits vorliegende Gutachten (der Schule, von Sonderpädagogen oder Therapeuten) beigefügt werden.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist die Entscheidung zur Kostenübernahme binnen einiger Wochen schriftlich vorhanden.
Die Kostenübernahmen wird dem Antragsteller mittels förmlichem Bescheid mitgeteilt.


Wenn gewünscht, bauftragt der Kostenträger oder die Eltern / Erziehungsberechtigte,  bei Kostenzusage für eine KiTa-, Schul,- und oder Freizeitbegleitung Inklusio mit der Durchführung der Begleitung.  Für die Freizeitbegleitung für Senioren macht dies meistens der Anspruchsberechtigte selbst.

Anforderung / Aufgabenerfüllung der Schulbegleitung (Integrationskraft):

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